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Versteigerungsbedingungen

Büroauflösung Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg

Auktionszeitraum: 08.03.2023 – 21.03.2023
Auktionsnummer: 0053

DEUTSCH

Internet-Versteigerungsbedingungen der b.i.s auktion gmbh

Die b.i.s auktion gmbh (nachfolgend: "Versteigerer") verkauft über das Internet gebrauchte Waren im Namen und für Rechnung des Einlieferers in Form von Versteigerungen. Die nachstehenden Internet-Versteigerungsbedingungen regeln die rechtlichen Verhältnisse zwischen Einlieferer bzw. Versteigerer sowie den Personen, die im Rahmen der Versteigerungen über das Internet Gebote für die zu versteigernden Objekte abgeben (nachfolgend: "Bieter" oder "Käufer").


1. Anmeldung

1.1. Zur Teilnahme an den Internet-Versteigerungen durch Abgabe von Geboten sind allein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB berechtigt. Gebote werden daher nur von Unternehmern entgegengenommen, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Dem Auktionator bleibt es vorbehalten, Personen von der Versteigerung auszuschließen. Voraussetzung für die Gebotsabgabe im Rahmen der Internet-Versteigerungen ist die vorherige Zulassung des Bieters durch den Versteigerer. Hierzu muss sich der Bieter bei dem Versteigerer anmelden und die hierbei von dem Versteigerer abgefragten Daten vollständig und korrekt angeben. Der Bieter ermächtigt den Versteigerer durch seine Anmeldung, personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu eigenen Zwecken zu nutzen. Bei der Anmeldung wählt sich der Bieter ein Passwort. Die Zulassung erfolgt hiernach durch Vergabe einer Bieternummer und entsprechende Benachrichtigung des Bieters per e–mail.

1.2. Der Bieter verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seiner Bieternummer und seinem Passwort erhalten. Ist dies dennoch erfolgt bzw. liegen dem Bieter entsprechende Anhaltspunkte hierfür vor, so ist der Bieter verpflichtet, dieses dem Versteigerer unverzüglich mitzuteilen.

2. Vertragsschluss

2.1. Das Einstellen der Waren in den Onlinekatalog des Versteigerers stellt lediglich eine unverbindliche Einladung zur Abgabe von Geboten dar. Die Angaben im Onlinekatalog, insbesondere technische Daten, Maße, Fabrikate, Baujahre oder Mengenangaben sind unverbindlich und stellen keine Bestimmung der Beschaffenheit des Kaufgegenstandes dar, insbesondere wird durch die Angaben im Onlinekatalog keine Beschaffenheitsgarantie übernommen.

2.2. Durch die Abgabe eines Gebotes gibt der Bieter ein verbindliches und unwiderrufliches Kaufangebot für den im Onlinekatalog angebotenen Gegenstand ab. Das Gebot erlischt durch ein nachfolgendes, höheres Gebot eines anderen Bieters (§ 156 Satz 2, 2. Alt. BGB). Die Abgabe von Geboten muss innerhalb der Laufzeit der jeweiligen Internet-Versteigerung erfolgen. Für die Bestimmung der Schlusszeit, welche die jeweilige Laufzeit beendet, ist allein die Systemzeituhr des Versteigerers maßgebend. Erfolgt ein die bisherigen Gebote übersteigendes Gebot weniger als 2 Minuten vor Ablauf der Schlusszeit der Versteigerung, so wird der Schlusszeitpunkt soweit hinausgeschoben, dass zwischen Abgabe dieses Höchstgebotes und Beendigung der Versteigerung ein Zeitraum von 2 Minuten liegt. Dies geschieht so lange, bis innerhalb eines Zeitraums von 2 Minuten kein Übergebot mehr eingeht.

2.3. Nach Beendigung der Versteigerung nimmt der Versteigerer das Gebot des Höchstbietenden durch eine e-mail-Bestätigung, die dem Zuschlag im Sinne des § 156 Satz 1 BGB entspricht, an.

2.4. Liegt das Höchstgebot unter dem vom Versteigerer nach freiem Ermessen angegebenen Mindestpreis, so kommt ein Kaufvertrag nur vorbehaltlich einer e-mail-Erklärung des Versteigerers zustande, den Kaufgegenstand auch zu dem Betrag des Höchstgebotes zu verkaufen. Gibt der Versteigerer innerhalb von 3 Tagen nach Ende der Versteigerung keine Erklärung ab, so gilt der Zuschlag als nicht erteilt.

2.5. Der Versteigerer behält sich vor, die Versteigerung vor Erreichung der Schlusszeit ohne Erteilung einer dem Zuschlag entsprechenden Willenserklärung zu schließen (§ 156 Satz 2, 2. Alt. BGB).

3. Gefahrübergang

3.1. Mit Zugang der mittels e-mail erfolgenden Benachrichtigung des Käufers ("virtueller Zuschlag") gilt der Kaufgegenstand als an den Käufer übergeben. Die Haftung und die Gefahr des zufälligen Untergangs und des Verlustes oder der Beschädigung des Kaufgegenstandes geht von diesem Moment an auf den Käufer über. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, so gilt dies erst ab Wegfall des Vorbehalts.

3.2. Abtransport und Demontage der Kaufsache erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers. Für Beschädigungen, die bei der Demontage oder dem Abtransport am Eigentum des Einlieferers, des Versteigerers oder Dritten entstehen, haftet der Käufer.

4. Zahlung von Kaufpreis und Nebenleistungen

4.1. Das vom Käufer neben dem Kaufpreis zu zahlende Aufgeld beträgt 15 % zzgl. gesetzl. MwSt.

4.2. Der Kaufpreis ist zum Zeitpunkt des Zuschlags sofort fällig, bei einem Zuschlag unter Vorbehalt sofort nach Wegfall des Vorbehalts.

4.3. Die Aufrechnung gegen den Kaufpreisanspruch ist nur mit solchen Gegenforderungen zulässig, die nicht bestritten, oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf Ansprüchen aus demselben Kaufvertrag beruht.

4.4. Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Nebenleistungen im eigenen Namen für Rechnung des Einlieferers einzuziehen und einzuklagen.

4.4. Die Übergabe bzw. Demontage und Abtransport der ersteigerten Gegenstände kann erst nach vollständiger Bezahlung bzw. vorbehaltloser Gutschrift des Gesamtbetrages auf unserem Konto erfolgen.

5. Verzugsfolgen

Erfolgt die Bezahlung des Kaufpreises oder die Abholung nicht fristgerecht, so kann der Auktionator nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen und/oder hat das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Auktionator behält sich vor, die hiervon betroffenen Gegenstände neu zu versteigern oder anderweitig zu verkaufen und den insoweit entstehenden Schaden (z. B. Mindererlös) vom Käufer zu verlangen.

6. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den versteigerten Gegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises nebst Aufgeld und Mehrwertsteuer auf den Käufer über. Ist der Käufer Unternehmer, so bleibt die Eigentumsübertragung bis zur Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vorbehalten.

7. Gewährleistungsausschluss

Alle Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, wie sie stehen und liegen unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Der Gewährleistungsausschluss nach Satz 1 gilt nicht, sofern ein Mangel verkäuferseitig arglistig verschwiegen wurde oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes übernommen wurde.

8. Haftung

8.1. Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz neben der Leistung oder statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, werden ausgeschlossen. Vorstehender Haftungsausschluss nach Satz 1 gilt nicht, sofern eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde oder der Schaden auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichen Verhalten beruht.

8.2. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit seiner website http://www.bisauktion.de und haftet nicht für mögliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet. Insbesondere haftet der Versteigerer nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass in Folge technischer Mängel von Bietern abgegebene Gebote nicht oder nicht rechtzeitig bei dem Versteigerer eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden.

9. Rechtswahl, Gerichtsstand

9.1. Die Durchführung der Internet-Versteigerungen sowie diese Internet-Versteigerungsbedingungen unterliegen deutschem Recht.

9.2. Für die Übergabe der Kaufsache ist der jeweilige Standort der versteigerten Gegenstände Erfüllungsort, für Zahlungen der Sitz des Versteigerers. Ist der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt der Gerichtsstand Hamburg als vereinbart.

10. Änderungen dieser Bedingungen

Der Versteigerer behält sich das Recht vor, diese Internet-Versteigerungsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Auf etwaige Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen werden die zugelassenen Bieter per e-mail gesondert hingewiesen. Die geänderten bzw. ergänzten Bedingungen finden erst Anwendung, wenn der Bieter nach Erhalt des Hinweises erneut ein Gebot abgibt.



ENGLISH

Internet Auction Terms and Conditions of b.i.s auktion gmbh (ENGLISH)

b.i.s auktion gmbh (hereinafter referred to as "Auctioneer") sells used goods via the Internet in the name and for the account of the Consignor in the form of auctions. The following Internet Auction Terms and Conditions govern the legal relationships between the Consignor or the Auctioneer and the persons who submit bids for the items to be auctioned in the context of the auctions via the Internet (hereinafter: "Bidders" or "Buyers").


1. registration

1.1 Only entrepreneurs within the meaning of § 14 BGB (German Civil Code) are entitled to participate in the Internet auctions by submitting bids. Bids are therefore only accepted from entrepreneurs, unless expressly agreed otherwise. The auctioneer reserves the right to exclude persons from the auction. A prerequisite for bidding in the context of the Internet auctions is the prior admission of the bidder by the auctioneer. For this purpose, the bidder must register with the auctioneer and provide the data requested by the auctioneer completely and correctly. By registering, the bidder authorizes the auctioneer to collect, store, process and use personal data for its own purposes. When registering, the bidder chooses a password. Admission shall then be effected by assigning a bidder's number and notifying the bidder accordingly by e-mail.

1.2 The bidder undertakes to ensure that no unauthorized third parties obtain knowledge of his bidder number and password. If this nevertheless occurs or if the bidder has corresponding indications for this, the bidder is obligated to inform the auctioneer immediately.

2. Conclusion of Contract

2.1 The placement of the goods in the online catalog of the auctioneer is merely a non-binding invitation to submit bids. The information in the online catalog, in particular technical data, dimensions, makes, years of manufacture or quantities are non-binding and do not constitute a determination of the quality of the object of purchase; in particular, the information in the online catalog does not constitute a guarantee of quality.

2.2 By placing a bid, the bidder makes a binding and irrevocable offer to purchase the item offered in the online catalog. The bid expires by a subsequent, higher bid of another bidder (§ 156 sentence 2, 2nd alt. BGB). Bids must be submitted within the term of the respective Internet auction. The auctioneer's system clock alone shall be decisive for determining the closing time which ends the respective term. If a bid exceeding the previous bids is made less than 2 minutes before the end of the closing time of the auction, the closing time shall be postponed until a period of 2 minutes has elapsed between the submission of this highest bid and the end of the auction. This shall continue until no more overbids are received within a period of 2 minutes.

2.3 After the end of the auction, the auctioneer accepts the bid of the highest bidder by means of an e-mail confirmation, which corresponds to the knockdown in the sense of § 156 sentence 1 BGB.

2.4 If the highest bid is below the minimum price indicated by the auctioneer at his own discretion, a purchase contract shall be concluded only subject to an e-mail declaration by the auctioneer to sell the object of purchase also at the amount of the highest bid. If the auctioneer does not make a declaration within 3 days after the end of the auction, the bid shall be deemed not to have been accepted.

2.5 The auctioneer reserves the right to close the auction before reaching the closing time without issuing a declaration of intent corresponding to the knockdown (§ 156 sentence 2, 2nd alt. BGB).

3. Transfer of Risk

3.1 The object of purchase shall be deemed to have been handed over to the Buyer upon receipt of the notification of the Buyer by e-mail ("virtual knockdown"). The liability and the risk of accidental destruction and loss of or damage to the object of purchase shall pass to the Buyer from that moment on. If the bid is accepted subject to reservation, this shall only apply from the moment the reservation ceases to exist.

3.2 Removal and disassembly of the object of sale shall be at the Buyer's expense and risk. The Buyer shall be liable for any damage to the property of the Vendor, the Auctioneer or third parties caused by the disassembly or removal.

4. Payment of Purchase Price and Ancillary Services

4.1 The buyer shall pay a buyer's premium in addition to the purchase price of 15% plus VAT.

4.2 The purchase price shall be due immediately at the time of the knockdown, in the case of a knockdown subject to reservation immediately after the reservation has ceased to exist.

4.3 Offsetting against the purchase price claim is only permissible with such counterclaims that are not disputed or have been legally established. The Buyer may only assert a right of retention if it is based on claims arising from the same purchase contract.

4.4 The Auctioneer shall be entitled to collect and sue for purchase money and ancillary services in his own name for the account of the Vendor.

4.4 The handover or disassembly and removal of the auctioned items can only take place after full payment or unconditional crediting of the total amount to our account.

5. consequences of default

If payment of the purchase price or collection is not made in due time, the Auctioneer may, after unsuccessful expiration of a reasonable grace period, claim damages for non-performance and/or has the right to rescind the purchase contract. The Auctioneer reserves the right to re-auction or otherwise sell the items affected by this and to claim the damages incurred in this respect (e.g. reduced proceeds) from the Purchaser.

6. retention of title

Ownership of the auctioned items shall not pass to the Buyer until the purchase price plus buyer's premium and value added tax have been paid in full. If the buyer is an entrepreneur, the transfer of ownership is reserved until payment of all due claims arising from the business relationship.

7. Exclusion of warranty

All objects are sold in the condition in which they stand and lie under exclusion of any warranty. The exclusion of warranty according to sentence 1 does not apply if a defect was fraudulently concealed by the seller or a guarantee for the condition of the object of purchase was assumed.

8. Liability

8.1 Claims of the Buyer for damages in addition to performance or in lieu of performance, irrespective of the legal grounds, in particular due to defects, breach of duties arising from the contractual obligation or tort, shall be excluded. The above exclusion of liability pursuant to sentence 1 shall not apply if a material contractual obligation (cardinal obligation) has been breached or the damage is due to grossly negligent or intentional conduct.

8.2 The auctioneer does not guarantee the availability of his website http://www.bisauktion.de at any time and is not liable for possible imponderables in connection with the medium internet. In particular, the auctioneer shall not be liable for damages resulting from the fact that bids submitted by bidders are not received by the auctioneer or are not received in time due to technical defects.

9. Choice of Law, Place of Jurisdiction

9.1 The conduct of the Internet Auctions and these Internet Auction Terms and Conditions shall be governed by German law.

9.2 The respective location of the auctioned items shall be the place of performance for the handover of the purchased item, and the Auctioneer's registered office shall be the place of performance for payments. If the buyer is a registered merchant, a legal entity under public law or a special fund under public law, the place of jurisdiction shall be Hamburg.

10. Changes to these terms and conditions

The Auctioneer reserves the right to amend or supplement these Internet Auction Terms and Conditions for the future. The admitted bidders will be informed separately by e-mail of any amendments or supplements to these conditions. The amended or supplemented terms and conditions shall only apply if the bidder places a new bid after receiving the notice.


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